BERATUNG
- WIRTSCHAFTSRECHT
- ZIVILRECHT
- STRAFRECHT UND ORDNUNGWIDRIGKEITENRECHT
- ARBEITSRECHT
- VERWALTUNGSRECHT
- VERFASSUNGSRECHT
WIRTSCHAFTSRECHT
Mit der Entscheidung der slowenischen Anwaltskammer und auf der Grundlage langjähriger Erfahrung, im Jahr 2016 Mag. Marko Kosmač erhielt den Anwaltsstatus - Spezialist in dem Bereich des Wirtschaftsrechts.
Das Wirtschaftsrecht ist eine Gesamtheit der Regeln und Grundsätze, die den rechtlichen Status und die Rechtsgeschäfte der Wirtschaftsubjekte regeln. Viele Rechtsgebiete werden in diese Rechtsdisziplin eingeordnet. Wir bieten unsere Leistungen auf allen Rechtsgebieten des Wirtschaftsrechts an, insbesondere auf den folgenden Gebieten:
• Gesellschaftsrecht,
• Vertragsgestaltung,
• Wettbewerbsrecht,
• Recht der Wertpapiere,
• Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz,
• Insolvenzrecht.
ZIVILRECHT
Das Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse festlegt. Im Zivilrecht sind die Personen untereinander gleichgestellt. Traditionell wird das Zivilrecht in drei eigenständige Teilbereiche gegliedert: Schuldrecht, Sachenrecht und Erbrecht. In erweiterten Sinne werden dem Zivilrecht auch die Rechtsgebiete des Familienrechts und Zwangsvollstreckungsrechts zugeordnet. Das Zwangvollstreckungsrecht regelt die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner, wie auch die Sicherung einer möglichen Zwangsvollstreckung, wo der Glaübiger noch keinen Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel in der Hand hat. Wir sind vor allem auf den folgenden Rechtsgebieten des Zivilrechts tätig:
• Sachenrecht,
• Erbrecht,
• Schuldrecht,
• Familienrecht und
• Zwangvollstreckungsrecht.
STRAFRECHT UND ORDNUNGWIDRIGKEITENRECHT
Das Strafrecht ist ein Rechtsgebiet, das einzelne Straftaten, die Frage der Schuldfähigkeit, wie auch Strafsanktionen regelt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Rechtsgebiet, das einzelne Ordnungswidrigkeiten, die Frage der Verantwortung für Ordnungswidrigkeiten und die Sanktionen festlegt.
ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht umfasst Regeln und Grundsätze mit denen Arbeitsverhältnisse geregelt werden. Das Individualarbeitsrecht und Kollektives Arbeitsrecht sind die Hauptrechtsgebiete auf die sich das Arbeitsrecht spaltet.
VERWALTUNGSRECHT
Das Verwaltungsrecht umfasst die Regeln und Grundsätze die die Organisation und Tätigkeit der staatlichen und öffentlichen Verwaltung regeln. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Eine besondere Bedeutung haben die Regeln die den Rechtschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive festlegen.
VERFASSUNGSRECHT
Das Verfassungsrecht umfasst die Regeln und Grundsätze die die Grundlagen der Organisation des Staates bilden. Die Regeln des Verfassungsrechts legen also die Organisation des Staates dar, aber auch die Regelung der Menschenrechte wird zum Verfassungsrecht mitgezählt. Ein besonderes Rechtsgebiet, das ebenso zum Verfassungsrecht gezählt wird, ist das Verfassungsprozessrecht, das die Verfahren vor dem Verfassungsgericht regelt.
VERTRETUNG
- VERTRETUNG VOR GERICHTEN
- VERTRETUNG VOR VERWALTUNGSBEHÖRDEN
- VERTRETUNG VOR INTERNATIONALEN GERICHTEN
- VERTRETUNG VOR ANDEREN INTERNATIONALEN INSTITUTIONEN
- MARKEN UND GESCHMACKSMUSTER
- MEDIATION
- SCHIEDSVERFAHREN
VERTRETUNG VOR GERICHTEN
• Vertretung im individuellen und kollektiven Arbeitsstreitigkeiten
• Vertretung im Zivilprozess Verfahren
• Vertretung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie z. B. Grundbuchsachen, Nachlasssachen, Vormundschaftssachen, ...
• Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren
• Vertretung im Insolvenzverfahren
• Vertretung im Strafverfahren
• Vertretung im Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten
• Vertretung im Verfahren vor Verwaltungsgerichten
• Vertretung im Verfahren vor dem Verfassungsgericht
VERTRETUNG VOR VERWALTUNGSBEHÖRDEN
• Vertretung vor staatlichen Behörden
• Vertretung vor Behörden der Kommunalverwaltung
• Vertretung vor dem Öffentlichkeitsbeauftragten
• Vertretung in Verfahren vor der Staatlichen Revisionskommission
• Vertretung vor anderen Verwaltungsbehörden
VERTRETUNG VOR INTERNATIONALEN GERICHTEN
• Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
• Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg
VERTRETUNG VOR ANDEREN INTERNATIONALEN INSTITUTIONEN
• Vertretung bei der Internationaler Handelskammer
MARKEN UND GESCHMACKSMUSTER
»Marken sind Zeichen, die im Handelsverkehr verwendet werden, um Produkte zu kennzeichnen.
Ihre Kunden erkennen Sie an Ihrer Marke und entscheiden sich aufgrund der Marke für Sie. So heben Sie sich von anderen Wettbewerbern ab. Sie können Ihre Marke schützen und darauf aufbauen, wenn Sie sie eintragen lassen.
Die einzige Voraussetzung für die Eintragung einer Marke besteht darin, dass sie klar definiert sein muss, andernfalls können weder Sie noch Ihre Mitwettbewerber sicher sein, was genau Ihre Eintragung abdeckt.«
»Geschmacksmuster sind Kunst und Wissenschaft zugleich. Sie bestimmen das Erscheinungsbild unseres Zuhauses und unseres Arbeitsplatzes – praktisch unserer gesamten Umgebung. Geschmacksmuster bilden die Oberfläche der vom Menschen geschaffenen Umwelt.
In der Geschäftswelt sind Geschmacksmuster entscheidend für den Erfolg. Hervorragende Geschmacksmuster legen den Schwerpunkt auf den Nutzer, kombinieren ästhetische, wirtschaftliche und praktische Werte und sind das Medium, durch das Ihre Kunden innovative Brillanz identifizieren können. In Europa müssen europäische Entwerfer und europäische Unternehmen zur Entwicklung ihrer Geschmacksmusterstrategien ermutigt werden.
Ein Geschmacksmuster ist eine praktische Möglichkeit zur Festlegung und zum Schutz Ihrer Innovation. Ein Geschmacksmuster ist ein Vermögenswert Ihres Unternehmens, mit Sie handeln können, den Sie als Sicherheit verwenden können, der Ihre kreativen Anstrengungen belohnt und der Ihre IP-Signatur ist.«
(EUIPO)
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MEDIATION
Vermittlung ist ein Verfahren in dem sich die Parteien mit Hilfe einer neutralen dritten Person (Vermittler) um eine friedliche Lösung ihres Streites bemühen. Die Vermittlung ist ein freiwilliges, diskretes und strukturiertes Verfahren in dem der Vermittler mit Hilfe von Gesprächen, Verhandlungen und besonderen Mediationstechniken eine konstruktive Beilegung des Konfliktes zu erreichen versucht. Der Vermittler muss bei seiner Arbeit immer professionell handeln und muss eine spezielle Ausbildung haben.
Der Vermittler ist eine Person, die eine spezielle Ausbildung für die Leitung des Mediationsverfahrens abgeschlossen hat. Er hilft den Parteien bei der Darlegung ihrer Probleme, Wünsche und Bedürfnisse. Der Vermittler ist neutral und leitet den Prozess der Mediation, greift aber nicht in den Kern des Konfliktes ein. Neben einer schnellen und für beide Parteien zufriedenstellender Lösung des Streites, soll die Mediation auch die Gefahr einer Eskalierung des Konfliktes beseitigen und trägt zur Entwicklung effektiver Formen der Vorbeugung und Lösung von Problem und Konflikten bei.
SCHIEDSVERFAHREN
Das Schiedsverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren das vor einer Schiedsperson oder einem Senat ausgetragen wird. Die Schiedsperson bzw. Schiedssenat wird von den Parteien ausgewählt und hat die Vollmacht um eine endgültige Entscheidung über den Streit zu fällen. Die Wirkung einer derartigen Entscheidung ist einer Gerichtsentscheidung gleich.
Das Schiedsverfahrenabkommen muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden und kann sich auf noch nicht aufgetretene Konflikte (eine besondere Vertragsklausel) oder auf ein schon vorhandenes Konflikt beziehen.